Krankenfahrten
Wir übernehmen für Sie:
- Serienfahrten zur Dialyse, zur Strahlen- oder Chemotherapie
- Fahrten zu oder von ihrer ambulanten Behandlung
- Entlassungsfahrten vom Krankenhaus nach Hause
- Entlassungsfahrten zur anschließenden Behandlung in der Reha - Klinik usw. (Anschlußheilbehandlungen)
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft kann einen Teil oder ganz Ihre Kosten übernehmen. Wir können für Sie die Fahrtkosten dem Kostenträger in Rechnung stellen. Dazu benötigen Sie eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Beantragung auf Kostenübernahme.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, BI und H und Versicherte der Pflegestufen II und III haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme.
Eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen erhalten Sie von Ihrem Arzt.
Ihre Zuzahlung in Höhe von 10% des Fahrpreises. Mindestens 5,-€, höchstens 10,-€ wenn Sie Ihren Befreiungsausweis vorlegen können, sind Sie auch von dieser Zuzahlung befreit.